Förderung Wärmepumpe in Bestandsgebäuden
Was wird gefördert? Einbau effizienter Klimageräte und Wärmepumpen für die Beheizung
von Gebäuden oder Eigentumswohnungen.
Wer wird gefördert? Alle, die ein mindestens 5 Jahre altes Gebäude in Deutschland
modernisieren.
Wie wird gefördert? 25 % Zuschuss plus optional: 5 % Wärmepumpen-Bonus
10 % Heizungs-Tausch-Bonus. Förderfähige Kosten min. 2.000 €, max. 60.000 € pro
WE und Kalenderjahr.
Was ist bei der Förderung zu beachten? Zuschüsse gibt es für Heizungs-Wärmepumpen, die folgende Anforderungen an die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) erfüllen:
Luft-Wärmepumpen: 135 % bei 35 °C; 120 % bei 50 °C VL
Erd- und Wasser-Wärmepumpen: 150 % bei 35 °C; 135 % bei 50 °C VL
Split-Klimageräte: 181 % bei bis zu 12 kW; 140 % bei über 12 kW Heizleistung
Wichtig sind außerdem folgende Eigenschaften:
Erfassung der verbrauchten und erzeugten Energiemengen (Wärme-/Stromzähler) Anzeige für den Energieverbrauch und die Effizienz der Wärmepumpe Einzelprüfung nach EN 14511/EN 14825 oder darauf basierende Zertifizierung Schnittstelle für den netzdienlichen Betrieb („SG Ready“ oder „VHP Ready“) Hydraulischer Abgleich des Heizsystems und Einstellung der Heizkurve
Wie erfolgt die Antragstellung?
Schritt 1: Anlage planen und Kostenvoranschlag für die Maßnahme einholen.
Schritt 2: Förderung vor der Vergabe von Verträgen gemäß Merkblatt zur Antragstellung über die BAFA-Webseite >> beantragen oder Fachhandwerker bzw. EnergieEffizienz-Experten zur Abwicklung des Förderprozesses bevollmächtigen.
Schritt 3: Nach Zuwendungsbescheid (vorher auf eigenes finanzielles Risiko) mit der Sanierung starten, Verwendungsnachweis mit Fachunternehmererklärung einreichen und Zuschuss erhalten.
Wie ist die Laufzeit? Das Förderprogramm besteht seit 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2030. Die Höhe der verfügbaren staatlichen Mittel ist begrenzt. 2024 ändern sich Konditionen und Anforderungen.
Quelle: Energie-Fachberater.de