vorläufiger Stand - Gesetz noch nicht final beschlossen
Die Bundesregierung hat im Februar 2026 zentrale Eckpunkte für eine Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Ziel ist es, das Gesetz zu ersetzen durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.
Kernpunkt der Reform ist die Abschaffung der bisherigen Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wie sie im GEG seit Anfang 2024 galt. Diese Vorgabe soll entfallen. Stattdessen wird eine technologieoffene Regelung eingeführt, die Eigentümern mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch lässt.
Im Rahmen des neuen Gesetzes sollen neben Wärmepumpen und Fernwärme auch weiterhin Gas- und Ölheizungen möglich sein. Für diese fossilen Systeme ist jedoch vorgesehen, dass sie ab 1. Januar 2029 stufenweise einen steigenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan oder synthetische Kraftstoffe nutzen müssen – die sogenannte „Bio-Treppe“. Der Anteil dieser klimafreundlichen Brennstoffe soll in mehreren Schritten bis 2040 erhöht werden. Funktionierende Heizungen müssen nach den bisherigen Eckpunkten nicht vorzeitig ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Die geplante Reform sieht außerdem vor, bestehende Paragrafen des GEG (insbesondere §§ 71 ff.) zu streichen.
Die staatlichen Förderprogramme für klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen bleiben nach aktuell verfügbaren Informationen weiter bestehen, mindestens bis 2029.
Die Reform wird kontrovers diskutiert: Befürworter betonen die erhöhte Planungs- und Investitionssicherheit sowie die größere Flexibilität für Eigentümer. Kritiker heben hervor, dass ohne verbindliche Vorgaben für erneuerbare Energien im Heizungssystem die Klimaziele im Gebäudesektor gefährdet werden könnten.
Quelle: https://ingbw.de/
